Mit der seit 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer hat sich vieles geändert.


Eckpunkte der Abgeltungsteuer

  • 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne (Kursgewinne)
  • Limitierung der Möglichkeiten zur Verlustanrechnung (z. B. Aktienkursverluste können nur noch mit Aktiengewinnen und nicht mehr mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden)
  • Sparer-Freibetrag und Werbungskostenpauschale sind in einem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro Ledige/1.602 Euro zusammen veranlagte Ehegatten) zusammengelegt, ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht mehr möglich
  • Die Abgeltungsteuer gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht für kapitalbildende Versicherungen, d. h., die Steuervorteile bleiben erhalten.
  • Riester-Renten, Basisrenten sowie Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen

 

Besteuerung der Anlageklassen

abgeltungssteuer

 

Besonders fondsgebundene Rentenversicherungen sind vorteilhaft, da sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte mit dem Steuerprivileg und den Garantien der Versicherung kombinieren.

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