Mit den speziellen Zurich Versicherungen sind Sie im Urlaub abgesichert – damit Sie Ihre Freizeit unbeschwert genießen können.


Für Sie als Camper ist eine Campingversicherung genau so wichtig wie eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung oder Haus, damit Sie die Freiheit in der Natur ungetrübt genießen können. Aber nicht nur auf dem Campingplatz, sondern auch im Winterlager drohen Ihrem mobilen Eigenheim Gefahren.

Die Zurich Campingversicherung bietet zuverlässigen Ganzjahresschutz für Ihr Hab und Gut.


Leistungen der Campingversicherung

Versichert sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust der versicherten Sachen durch:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Schneemassen
  • Beschädigung des Inventars durch Unfall des Stand- oder Reisefahrzeugs
  • mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Leitungswasserschäden


Versicherte Sachen

  • Standfahrzeuge (nicht zugelassene Wohnwagen und Mobilheime) und Reisefahrzeuge (zugelassene Wohnwagen und Mobilheime), die nicht der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen, oder gewerblich genutzt oder vermietet werden
  • Bewegliches Inventar (Gegenstände des persönlichen Bedarfs)
  • Unterhaltungselektronik ( z. B. Rundfunk, Phono, TV und Videorecorder)
  • Vorzelt, Vorzeltinhalte, Markisen, Sonnendächer
  • Solaranlagen (bis max. 1.500 Euro)

Umfang der Versicherung

  • Der Versicherungsschutz für Stand- und Reisefahrzeuge gilt während des Aufenthalte
    - auf ständig genutzten, offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätze
    - im Winterlager (verschlossener Raum oder allseits umzäuntes Gelände)
    - bei Überführung vom Campingplatz zum Winterlager und Retour (nicht auf eigener Achse)
    innerhalb des Geltungsbereichs EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Andorra und Monaco.
  • Für Inventar, etc. gilt der Versicherungsschutz zusätzlich auch während aller Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs.
  • Reisefahrzeuge sind nur versichert, solange sie nicht auf eigener Achse am Verkehr teilnehmen.
  • Für Sachen wie z. B. Videorecorder, TV, Rundfunkgeräte, besteht, sofern diese unbeaufsichtigt zurückgelassen werden nur dann Versicherungsschutz, wenn sie im verschlossenen Stand- bzw. Reisefahrzeug aufbewahrt werden. 


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Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Ihrer persönlichen Dinge ersetzt die Reisegepäckversicherung von Zurich den finanziellen Schaden.


Ihre Vorteile

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • alle Familienangehörigen sind kostenlos mitversichert sowie namentlich im Versicherungsschein aufgeführte Lebensgefährten und dessen Kinder, soweit diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in  häuslicher Gemeinschaft leben
  • Reiseandenken und Geschenke sind im Versicherungsschutz eingeschlossen
  • Als Zusatzpaket in der MultiPlus:
  • Verdoppelung der Versicherungssumme bei Urlaubsreisen über vier Tage
  • Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Familienangehörigen / Lebensgefährten getrennt oder alleine reisen


Leistungen der Reisegepäckversicherung

Ersetzt werden Schäden durch

  • Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung, sofern sich die versicherten Sachen in Obhut z. B. einer Fluggesellschaft oder eines Hotels befinden
  • Unfall des Versicherten
  • Unfall des Transportmittels
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
  • höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
  • Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- und Hängenlassen

 

Versicherungsumfang

Versichert sind alle Gegenstände, die für den persönlichen Reisebedarf mitgeführt werden, zum Beispiel:

  • Kleidung und Schuhe
  • Reisegepäck, Koffer, Taschen
  • Spielzeug
  • Elektronikartikel wie Foto- und Videokamera, MP3-Player

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Wichtige Gründe oder Krankheit zwingen Sie, Ihre gebuchte Urlaubsreise abzusagen. Die Zurich Reiserücktrittskosten-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen einer Absage oder Abbruchs Ihrer Reise bei einer Urlaubsreise bis zu einer Dauer von 31 Tagen je Reise.


Ihre Vorteile

  • Wahl zwischen einer ganzjährigen Police oder der Versicherung einzelner Urlaubsreisen
  • Verzicht auf Unterversicherungsabzug bei Abschluss einer ganzjährigen Police
  • 10 % Rabatt auf den Jahresvertrag bei Bestehen oder Neuabschluss einer Zurich Reisegepäckversicherung


Leistungen der Reiserücktrittskosten-Versicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise durch

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehe- bzw. Lebenspartners, seiner Kinder oder nahestehender Familienangehöriger (Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin, Stiefkinder, Stiefeltern, sowie Personen, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer/Versicherten eine Reise gebucht haben)
  • Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • Schwangerschaft der Versicherten
  • Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers/ Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlichen Straftaten eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit des Versicherungsnehmers/Versicherten notwendig ist
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter, betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden
  • Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächst höhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung, sofern die versicherte Reise vor dem Termin gebucht wurde und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt)
  • Bruch von Prothesen und Lockerung vom implantierten Gelenken


Vom Jahresvertrag profitieren

Wenn Sie die Reiserücktrittskosten-Versicherung über das gesamte Kalenderjahr abschließen, profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

  • Verzicht auf Unterversicherungsabzug
  • Nachweis über die Reise muss erst im Schadensfall vorgelegt werden
  • Für einzelne Reisen können Personen eingeschlossen werden, die nicht mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und die nicht zur Familie gehören z. B. Freund/Freundin der Kinder/Familie
  • nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sind beitragsfrei mitversichert

 

Nachkauf des Versicherungsschutzes bei ganzjähriger Police

Sie wollen im selben Jahr eine geplante, aber aus triftigem Grund nicht angetretene Reise nachholen? Sollte die bisher vereinbarte Versicherungssumme die Kosten der neuen Reise nicht abdecken, können Sie den Differenzbetrag für Ihre Police einfach nachkaufen.

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Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Bedarfsfall mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Insbesondere wenn Sie mit der Familie unterwegs sind, kann in finanzieller Hinsicht einiges auf Sie zukommen.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die auf die besonderen Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland zugeschnitten ist. Sie ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute Heilbehandlung, Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie Überführung bei Tod. Es gelten Höchstgrenzen und Ausschlüsse. Der Vertragsabschluss ist einfach, ohne Gesundheitsfragen, der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten.

Ob für Einzelpersonen oder für die ganze Familie – mit den Tarifen unseres Kooperationspartners DKV finden Sie einen Reisebegleiter für Ihre finanzielle Sicherheit. Und im Falle des Falles hilft der internationale Notruf-Service.


Ihre Vorteile liegen auf der Hand

  • weltweiter Versicherungsschutz für Urlaubsreisen bis 42 Tage und Geschäftsreisen bis sieben Tage
  • garantierter Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient
  • 24-Stunden-Notruf-Service für Fragen, wie z. B. Vermittlung von Ärzten
  • medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland


MultiPlus-Mobilschutz

MultiPlus-Mobilschutz ist ein leistungsstarker Schutz für Ihre Reisen. Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Reisegepäckversicherung als Zusatzpaket zu Ihrer MultiPlus-Police ab und sichern Sie sich attraktive Konditionen.

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Reisen bedeutet Freiheit.

Und damit Sie diese Freiheit überall auch richtig genieißen können, bieten wir mit dem Mobilschutz eine starke Kombination der Auslandsreisekrankenversicherung unseres Partners DKV und der Zurich Reisegepäckversicherung.


Vorteile

  • 24-Stunden-Notruf-Service mit Ärztevermittlung
  • Weltweiter Versicherungsschutz für Auslandsreisen
  • Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland
  • Verdoppelung der Versicherungssumme für Reisegepäck bei Urlaubsreisen ab vier Tagen


Der Zurich Mobilschutz

Auslandsreisekrankenversicherung (DKV)

  • Weltweiter Versicherungsschutz für Auslandsreisen bis 42 Tage
  • 24-Stunden-Notruf-Service mit Ärztevermittlung
  • Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland

 

Reisegepäckversicherung (Zurich)

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Verdoppelung der Versicherungssumme bei Urlaubsreisen ab vier Tagen
  • Finanzieller Ersatz für Gepäck, das
    - während des Flugs oder unter Aufsicht des Hotelpersonals zu Schaden kommt
    - gestohlen oder durch Dritte vorsätzlich beschädigt wird
    - bei einem Unfall oder durch höhere Gewalt zu Schaden kommt

 

Als PrivatSchutz-Kunde den Mobilschutz einfach dazu buchen:
Wenn Sie den Zurich PrivatSchutz mit mindestens drei Bausteinen nutzen, können Sie unseren Mobilschutz-Baustein abschließen. 

 

Praxisbeispiel Mobilschutz

Im Urlaub in Spanien brechen Sie sich bei einem Sturz das Handgelenk. Ein Taxi bringt Sie ins Krankenhaus, wo Sie sofort medizinisch versorgt werden.
Da Sie mit der Verletzung nicht Auto fahren können, buchen Sie einen Flug zurück nach Deutschland.


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