Sichern Sie die Liquidität Ihres Unternehmens

Gegenseitiges Vertrauen ist eine Voraussetzung für Effizienz in der Wirtschaft. Für Ihr Unternehmen ist die Absicherung Ihrer Liquidität jedoch ebenso wichtig.

Mit unseren flexiblen Lösungen schützen wir Ihre Liquidität, indem wir das Vertrauen zwischen Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Ihren Abnehmern und Ihren Auftraggebern auf ein solides Fundament stellen.



Forderungsausfall? Nein danke! Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, muss das nicht Ihr Schaden sein! Gegenstand der Warenkreditversicherung ist die Absicherung von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im In- und Ausland gegen Zahlungsunfähigkeit.


Überblick

Zwischen der Lieferung einer Ware oder Dienstleistung und ihrer Bezahlung liegen üblicherweise 30 bis 180 Tage. Solche Zahlungsziele führen zu Krediten, die Sie als Lieferant Ihren Kunden zur Verfügung stellen. Dies bindet Liquidität. Und je länger das Zahlungsziel ist, umso unkalkulierbarer wird Ihr Risiko.

Eine Warenkreditversicherung bei uns schützt Sie vor größeren Verlusten und trägt somit zur Stabilität Ihres Unternehmens bei. Die Liquidität bleibt gesichert. Gewinneinbrüche werden minimiert.

Unser Service-Gedanke basiert auf den drei Säulen der Kreditversicherung:

  • Schadenverhütung
  • Schadenminderung
  • Schadenvergütung


Wir verstehen uns als Spezialanbieter in der Warenkreditversicherung – sowohl für deutsche als auch ausländische Versicherungsinteressenten.

Individuelle Konzepte – speziell abgestimmt auf die jeweiligen Absicherungsbedürfnisse – und Nischenprodukte sind unsere Stärken.

Speziell für kleinere mittelständische Unternehmen bieten wir Ihnen die Warenkreditversicherung Start (WKV Start) und für alle anderen Unternehmen die Warenkreditversicherung Basic Finance (WKV Basic Finance) an.


Vorteile

Übernahme von Finanzierungsrisiken

  • weltweite proaktive Sicherung des Umlaufvermögens gegen wirtschaftliche und politische Risiken
  • Sicherung der eigenen Marktposition durch Liquiditätsabsicherung
  • Schutz vor Insolvenz des eigenen Unternehmens


Steigerung des Cashflows

  • Unterstützung bei Insolvenz eines Kunden sowie schnelle Entschädigung im Schadensfall
  • abgesicherter Debitorenbestand führt zur Verbesserung der Bonität/Bilanz (Basel II)


Unterstützung des Forderungs-Managements

  • kostengünstige qualifizierte Bonitätsprüfung von Neu- und Stammkunden
  • Vorbeugung von Forderungsausfällen


Vertriebsförderung

  • Akquisition guter Kunden und Erschließung neuer Märkte
  • Möglichkeit der Einräumung attraktiver Zahlungskonditionen

 

 

Warenkreditversicherung Start

Die Warenkreditversicherung Start (WKV Start) wurde speziell für mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,5 Mio. Euro entwickelt. Abgedeckt sind Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegen Ausfall durch Zahlungsunfähigkeit eines gewerblichen Kunden. Die WKV Start enthält alle klassischen Insolvenztatbestände. Sie berücksichtigt darüber hinaus auch die spezifischen Belange des Exportgeschäftes und die jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen. Forderungen gegen Privatpersonen sind nicht versicherbar.

Der Versicherungsfall tritt ein:

  • bei einem laufenden Insolvenzverfahren oder einem Vergleich
  • bei der Annahme eines Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzplanes
  • bei einer ganz oder teilweise erfolglosen Zwangsvollstreckung des Kunden
  • bei aussichtsloser Bezahlung aufgrund nachgewiesen ungünstiger Umstände

Zusätzlich kann die Zahlungsunwilligkeit (Protracted Default mit Inkasso) mitversichert werden. Hier tritt der Versicherungsfall ein, wenn Ihr Kunde sechs Monate nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeit noch nicht gezahlt hat.

Schäden verhüten, bevor sie entstehen
Schadenverhütung wird bei der WKV Start groß geschrieben. So prüft und überwacht Zurich die Bonität Ihrer Kunden schon ab einer Forderungshöhe von 10.000 Euro. Forderungen mit geringerem Volumen können pauschal in den Versicherungsschutz aufgenommen werden (unbenannte Versicherung).

Grundsätzlich gilt ein Selbstbehalt von 20 % bzw. 30 % bei unbenannter Versicherung.

Versicherungsschutz nach Maß
Auf Wunsch können auch Beteiligungsgesellschaften oder das Ausfallrisiko von Selbstkosten für Waren, die sich in Fabrikationen befinden, in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.

Prämien, die sich gut rechnen
Die Jahresprämie für die WKV Start wird für jedes Versicherungsjahr fest vereinbart. Die Prämie wird auf Basis der Informationen aus der Vordeklaration WKV Start kalkuliert.

 



Warenkreditversicherung Basic Finance

Mit der WKV Basic Finance bieten wir einen umfangreichen Versicherungsschutz mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 2,5 Mio. Euro.

Die WKV Basic Finance enthält alle klassischen Insolvenztatbestände. Sie berücksichtigt darüber hinaus auch die spezifischen Belange des Exportgeschäftes und die jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen.

Der Versicherungsfall tritt ein:

  • bei Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder falls die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde
  • bei Annahme eines Insolvenzplanes/Schulden- bereinigungsplanes durch das Gericht
  • wenn mit sämtlichen Gläubigern ein außerordentlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist
  • wenn die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise erfolglos ist
  • wenn die Zahlungsunfähigkeit eines ausländischen Kunden wegen Verschlechterung seiner Bonität droht
  • wenn infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint

Als einziger Kreditversicherer entschädigen wir im In- und Ausland den Versicherungsfall der "ungünstigen Umstände". Hierdurch bleiben unseren Kunden unnötige Kosten zur Beitreibung Ihrer Forderung erspart, wenn sich ihr Abnehmer beispielsweise abgesetzt hat.

Bei der WKV Basic Finance sind verschiedene Varianten der Prämienrückvergütung und Selbstbeteiligung möglich. Eine Prämienkalkulation erfolgt auf Basis der Informationen aus der Vordeklaration Warenkreditversicherung.

 


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Sie haben die Chance auf einen großen Auftrag, aber die nötige Bürgschaft übersteigt Ihre Kreditlinie bei Ihrer Bank?

Als erfahrener Spezialversicherer auf diesem Gebiet übernehmen wir Ihre selbstschuldnerische Bürgschaft, im In- und Ausland – weltweit. Speziell für Reiseveranstalter bieten wir die Reisepreisabsicherung.

In Abhängigkeit von Ihrem gesamten Avalbedarf, bieten wir Ihnen: KTV-KMU für einen Gesamtbedarf bis 2,5 Mio. Euro und KTV-individuell für einen Gesamtbedarf ab 2,5 Mio. Euro

Unsere Produkte

  • Anzahlungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Mängelgewährleistungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • Zoll- und Steuerbürgschaften oder Marktordnungsbürgschaften

 


Überblick

Ein Bürge mit Durchblick ist der bessere Partner
Er muss finanzkräftig sein und zuerst die Interessen seines Auftraggebers im Auge haben.

Zurich kennt sich in Ihrer Branche aus
Unsere Dienstleistungen im Avalgeschäft konzentrieren sich seit Jahren auf das Bauhaupt- und -nebengewerbe, den Maschinen- und Anlagenbau sowie auf die Bereiche Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Hier kennen wir die Akteure nicht nur im Inland, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern. Ein Vorteil aus unserer Tätigkeit als große internationale Versicherungsgruppe.

 
Vorteile

  • Ihre Banklinien werden entlastet und damit Ihre Liquidität geschont.
  • schnell in der Entscheidungsfindung
  • flexibel bei der Vertragsgestaltung
  • Unterstützung im In- und Ausland – Zurich ist weltweit tätig.



Bürgschaftsbedarf bis 2,5 Mio €: KTV-KMU

Die Kautionsversicherung KMU (KTV KMU) der Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland wendet sich an Unternehmen, die für Ihre Leistungen gegenüber Ihren Auftraggebern Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien und Haftungserklärungen stellen müssen. Dies gilt insbesondere für das Baugewerbe und den Maschinen- und Anlagenbau.

Die KTV-KMU im Überblick:

  • Der Bürgschaftsrahmen ist in vorgegebenen Klassen zwischen 500.000 Euro und 2.500.000 Euro wählbar.
  • Gezeichnet werden auf Antrag Mängelgewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften, sowie Garantien und Haftungserklärungen.
  • Neben Bürgschaften nach unseren Mustertexten sowie Texten für Auftraggeber der öffentlichen Hand (Sich-Texte) können auch Sondertexte gezeichnet werden.
  • Bürgschaftsrahmen speziell für den Maschinen- und Anlagenbau mit 75 % Anteil an Vorauszahlungsbürgschaften.
  • Vereinfachte Bonitätsprüfung (Bilanzvorlage erst ab einem Bürgschaftsrahmen in Höhe von 800.000 Euro notwendig). Für den Maschinen- und Anlagenbau gelten teilweise abweichende Bedingungen.
  • Ablösung bereits bestehender Bürgschaften bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 50 % des beantragten Bürgschaftsrahmens auf Antrag möglich.
  • Geringe Besicherung in Höhe von 8 – 30 % des Bürgschaftsrahmens in Abhängigkeit von den benötigten Bürgschaftsarten.
  • Die Sicherheit kann in Form einer Bankbürgschaft oder durch Abtretung eines Festgeldkontos erbracht werden.
  • Es wird eine Jahresprämie für die Bereitstellung des Bürgschaftsrahmens berechnet. Die Jahresprämie richtet sich nach Höhe und Variante des gewählten Bürgschaftsrahmens.
  • Keine zusätzliche Berechnung von laufzeitabhängigen Prämiensätzen für die herausgelegten Bürgschaftsurkunden.
  • Die Banklinien werden entlastet und damit Liquidität geschont.

Globalbürgschaften, Mietbürgschaften, Bürgschaften für vertraglich vereinbarte Verpflichtungen von mehr als 5 Jahren Laufzeit, Finanz- und Rekultivierungsbürgschaften werden nicht übernommen.

 



Bürgschaftsbedarf ab 2,5 Mio €: KTV individuell

Ihr individueller Avalrahmen
Zurich zählt zu den erfahrenen Spezialversicherern, die selbstschuldnerische Bürgschaften bzw. Garantien als Sicherheit für die Durchführung von Aufträgen übernehmen. Kurze Entscheidungswege, schnelle Abwicklung und individuelle Problemlösungen sind unsere Stärken.

Zurich ist ein Unternehmen der weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Im internationalen Vergleich hält Zurich seit Jahren einen Spitzenplatz und gehört als Bürge zu den ersten Adressen.

Aus diesem Grunde werden unsere Bürgschaften als Sicherheitsleistungen gegenüber

  • privatwirtschaftlichen und öffentlichen Auftraggebern im In- und Ausland,
  • in- und ausländischen Zoll- und Steuerbehörden und
  • EU-Marktordnungsbehörden

akzeptiert.

Sie erweitern Ihren Liquiditätsspielraum durch einen starken Partner.

Wir bieten Ihnen in der Regel individuelle Avalrahmen für:

  • Anzahlungsbürgschaften
  • Ausführungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Mängelgewährleistungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • Zoll- und Steuerbürgschaften oder
  • Marktordnungsbürgschaften


Auf der Grundlage der gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens werden die Konditionen für den Avalrahmen in Abstimmung mit Ihren individuellen Bedürfnissen ermittelt. Wir benötigen lediglich:

  • die Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Angaben über das laufende Geschäftsjahr, eventuelle Planungen und
  • die Angaben im Rahmen unserer Vordeklaration zur Kautionsversicherung

 



Reisepreisabsicherung

Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter
Zurich ist ein Unternehmen der weltweit aktiven Zurich Insurance Group, Schweiz. Sie nimmt als Bürge einen internationalen Spitzenplatz ein.

Neben dem traditionellen Bürgschaftsangebot bieten wir auch die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter an. Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Absicherung von Reisepreisen eine Bürgschaft zugunsten der Reiseteilnehmer.

Nach Erhalt dieser Unterlagen werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

 


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Haben Sie Ihr Vertrauen schon mal dem Falschen geschenkt?

Kriminalität am Arbeitsplatz gefährdet Kapital und Liquidität der betroffenen Unternehmen.

Bei Betrug, Untreue, Unterschlagung oder anderen kriminellen Handlungen durch Ihre Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen übernehmen wir den Ihnen dadurch entstandenen finanziellen Schaden.


Überblick

Kriminalität in Unternehmen: Weit verbreitet und oft unterschätzt
Die Presse berichtet dauernd über aktuelle, teils spektakuläre Fälle von Betrug, Untreue und Unterschlagung in Unternehmen. In jedem Jahr entstehen in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe. Dennoch wähnen sich viele Unternehmen in trügerischer Sicherheit, denn oft sind die Entscheidungsträger überzeugt: "Wir kennen jeden unserer Mitarbeiter genau und haben darüber hinaus zuverlässige Kontrollen – bei uns kann so etwas nicht passieren!" Ein Trugschluss, der die Existenz dieser Unternehmen bedrohen kann. Denn keine Kontrolle ist so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte, und kriminelle Energie entsteht oft dort, wo Sie nie vermutet wird.

Wir schützen Ihr Unternehmen vor Wirtschaftskriminalität
Die Zurich Vertrauensschadenversicherung ergänzt unternehmensinterne Kontrollmechanismen und schützt vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen. Vertrauenspersonen sind alle Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister, wie zum Beispiel das Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal. Eingeschlossen sind darüber hinaus zum Beispiel Schäden, die durch Hacker-Angriffe oder unmittelbar durch Wirtschaftsspionage entstehen. Wir unterstützen Sie zudem beim Umgang mit Imageschäden, die durch kriminelle Handlungen entstehen können, indem wir uns im angemessenen Rahmen an den Kosten zur Wiederherstellung Ihres Ansehens in der Öffentlichkeit beteiligen.



Vorteile

  • Ergänzung der unternehmensinternen Kontrollen
  • Schutz der Liquidität des Unternehmens
  • Umfassende und Individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen
  • Absolute Diskretion und ein persönlicher Ansprechpartner


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Lösungen für Sparkassen, Städte und Unternehmen

Unternehmen, Sparkassen und städtische Einrichtungen übertragen ihren Mitarbeitern permanent Verantwortung. Diese Art von Vertrauen ist eine selbstverständliche und notwendige Voraussetzung in der modernen Arbeitswelt.

Doch dies birgt auch Risiken – wer zahlt, wenn Mitarbeitende Vermögensschäden verursachen?


Überblick

Eine Überweisung auf das falsche Konto? Ein Zahlendreher bei der Ausstellung einer Rechnung? Wenn Mitarbeitern Verantwortung übertragen wird, können Fehler zu nicht unerheblichen Vermögensschäden führen.

Eine Eigenschadenversicherung schützt Unternehmen vor diesen so genannten Berufsversehen. Sparkassen und städtische Einrichtungen erhalten auch Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich eine Dienstpflichtverletzung begangen hat.


Vorteile

  • Schutz für Unternehmen, Sparkassen, Städte und Gemeinden gegen Vermögensschäden
  • Sicherung der Liquidität und des Betriebsfriedens
  • ein auf diesen Schutz spezialisiertes Team mit über acht Jahrzehnten Erfahrung
  • schnelle Schadenbearbeitung und günstige Prämien

 


Sparkassen, Städte und Gemeinden

Die Personalgarantieversicherung für Sparkassen bzw. die Eigenschadenversicherung für Städte und Gemeinden (sowie gemeindliche Einrichtungen wie beispielsweise Stadtwerke) ist eine notwendige Risikovorsorge gegen Vermögensschäden, die diesen durch fahrlässige und vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen der für sie handelnden Vertrauenspersonen zugefügt werden. Sie dient dem Betriebsfrieden, weil bei fahrlässig verursachten Schäden auf eine Regressnahme des Versicherers beim Mitarbeiter verzichtet wird. Die Personalgarantie-/ Eigenschadenversicherung sichert das Sparkassen- und Kommunalvermögen gegen operative Risiken in Form von beispielsweise:

  • Unterschlagungen, Untreue, Diebstahl
  • Fehlüberweisungen
  • Wertpapierfehlgeschäften
  • Kompetenzüberschreitungen
  • Sozialhilfeüberzahlungen
  • Verjähren lassen von Forderungen
  • Vorsätzlicher Sozialdatenmissbrauch
  • Einschluss verschiedener rechtlich nicht selbständiger Betriebe und Einrichtungen
  • Kostenübernahme bei Computer- und Datenmissbrauch
  • Kostenübernahme für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation
  • Deckung von Kassenfehlgeldschäden

 



Schutz für Unternehmen

Aufbauend auf die Erfahrung vieler Jahrzehnte mit der kommunalen Eigenschadenversicherung, bieten wir unseren Unternehmenskunden seit 2010 die "Zurich Vermögens-Eigenschadenversicherung für Unternehmen" an. Sie können sich damit vor Schäden schützen, die durch die Fahrlässigkeit von Mitarbeitern unmittelbar am Vermögen eines Unternehmens entstehen. Die Eigenschadenversicherung greift also dort, wo die marktüblichen Directors & Officers-, Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen an ihre Grenzen stoßen.

Beispiele

  • Von einem Mitarbeiter falsch bestellte und speziell für das bestellende Unternehmen angefertigte Waren werden vom Lieferanten nicht zurückgenommen.
  • Fehlerhafte Eingaben eines Mitarbeiters in das Lohnbuchungssystem führen zu überhöhten Bonuszahlungen/Gratifikationen, die infolge von Verjährung nicht mehr zurückgefordert werden können.
  • Ein Mietvertrag über Gewerberäume wird nicht rechtzeitig gekündigt und nicht mehr genutzte Räumlichkeiten müssen bis zum nächsten Kündigungstermin weiter bezahlt werden.

 


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Lösungen für international agierende Unternehmen

Politische Entwicklungen lassen sich nur schwer vorhersagen. Mit ihrer großen Dynamik haben sie jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und die Investitionspolitik von Unternehmen im Ausland. Auslöser sind einerseits die wirtschaftlichen Entwicklungen im Zuge der voranschreitenden Globalisierung und andererseits gesellschaftspolitische Umbrüche in Ihren Zielmärkten. Mit individuellen Lösungen von Zurich haben Sie politische Risiken im Ausland im Griff.


Überblick

Investitionen und Beteiligungen schützen
Bei Investitionen bzw. Beteiligungen im Ausland, insbesondere in den Emerging Markets, schützt die Versicherungslösung Unternehmen vor Schäden, die aus politischer Willkür entstehen – also zum Beispiel durch Enteignung, Verstaatlichung von Produktionsstätten oder aufgrund einer politisch initiierten Währungsinkonvertibilität. Darüber hinaus schützt Sie die Absicherung vor Verlusten, die aus politischer Gewalt resultieren. Beispiele für deren Ursachen sind unter anderem innere Unruhen und Aufstände, Sabotage, Terrorismus oder kriegerische Auseinandersetzungen.

Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand absichern
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Absicherung gegen Verluste, die aus der Nichtzahlung von erbrachten Waren- oder Dienstleistungen bzw. durch die Nichterfüllung von vertraglich vereinbarten Leistungen (vorwiegend im Projekt- und Exportgeschäft) entstehen können. Während die klassische Warenkreditversicherung in der Regel nur gegen Forderungsausfälle aus Geschäftsbeziehungen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen schützt, deckt die Versicherung gegen politische Risiken auch Zahlungsverpflichtungen von Ministerien oder Unternehmen der öffentlichen Hand ab. Auch gegen Schäden durch Embargos oder den Entzug von Lizenzen können sich Unternehmen beim Export von Waren oder bei Projektgeschäften im Ausland mit der Versicherungslösung schützen.

 



Vorteile

  • Absicherung der Aktiva (Bilanzschutz), also z. B. der Investitionen, Forderungen, Produktionsstätten, etc. im Ausland
  • Reduktion wirtschaftlicher Risiken bei der Erschließung anspruchsvoller Märkte
  • Unterstützung einer investitionsorientierten Unternehmensstrategie
  • Schutz gegen Schäden aus unvorhersehbaren politischen Entwicklungen in den Zielländern
  • qualitative Ergänzung des hauseigenen Risikomanagements der Unternehmen durch die Expertise der Versicherungsexperten
  • große Flexibilität der Versicherungslösung für eine individuelle Gestaltung des Versicherungsvertrags
  • weltweites Netzwerk und finanzielle Stabilität der Zurich Insurance Group


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Inkassoservice der Zurich Service GmbH

Wenn Ihre Schuldner ihre Zusagen nicht halten, dann bietet Ihnen unser Team erfahrener Inkassospezialisten Hilfe beim gerichtlichen und außergerichtlichen Einzug Ihrer Forderungen im In- und Ausland.


Leistungen

Außergerichtlich und Überwachungsinkasso

  • Überprüfung der Solvenz Ihres Schuldners
  • schriftliche Mahnung und telefonische Kontaktaufnahme
  • Überwachung ausgehandelter Zahlungspläne
  • Veranlassung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Schuldnerrecherche und Liquiditätskontrollen
  • Fristenüberwachung


Vor Gericht und in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten

  • Sicherung Ihrer Forderung im Mahn- oder Klageverfahren


Im Auslandsinkasso

  • das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren in Zusammenarbeit mit weltweit tätigen Inkassopartnern und Rechtsanwälten, die sich mit den länderspezifischen Rechtsvorschriften und Zahlungsgepflogenheiten vor Ort auskennen
  • Wir berichten an Sie, da Sie unser Vertragspartner bleiben.

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