Damit Ihr Hab und Gut auch unterwegs bestens versichert ist

Beim Transport sind Güter und Waren vielen Risiken ausgesetzt. Mit den Transport-Versicherungen von Zurich können sich Gewerbetreibende vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung oder Verlust des transportierten Guts absichern.


Während des Transports kann viel passieren. Ihre eigenen Waren und Güter oder die Ihrer Kunden können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Die Zurich Autoinhalts-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.

Versicherungsumfang

Versichert sind eigene Waren und Güter während der Beförderung in Ihren eigenen, aber auch in gemieteten oder geleasten Fahrzeugen. Die Versicherung gilt auf dem Weg zu Ihren Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten.

Versicherte Schäden
Die Autoinhalts-Versicherung erstattet Ihnen den Schaden durch Verlust oder Beschädigung der Waren und Güter in folgenden Fällen:

  • Unfall des die Güter befördernden Kraftfahrzeuges
  • Einbruchdiebstahl ins Kraftfahrzeug und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges
  • Brand und Blitzschlag
  • Explosion
  • Elementarereignisse
  • vom Versicherungsnehmer bewiesene verkehrsbedingte Notbremsung
  • von außen auf die Güter einwirkende Unfallereignisse


Leistungen im Schadensfall


Im Schadensfall ersetzt Zurich Ihnen den Wert der beschädigten oder verlorenen Waren und Güter in folgender Höhe:

  • bei selbst hergestellter Ware den Verkaufspreis abzüglich der branchenüblichen Gewinnspanne
  • bei Bezugstransporten den nachgewiesenen Einkaufspreis gemäß Rechnungen
  • beim Versand verkaufter Ware den ausgewiesenen Verkaufspreis
  • bei Zwischentransporten den gemeinen Handelswert, bei übrigen Gütern den Zeitwert

Daran sollten Sie denken: Das Vorhandensein einer Kraftfahrzeug-Alarmanlage ist für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes zwingend erforderlich.



Zusatzbausteine

Mit der Zurich Autoinhalts-Versicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell um folgende Bausteine erweitern:

  • Domizilrisiko: Mitversichert ist das Einbruchdiebstahlrisiko in der verschlossenen Garage am Wohn- und/oder Firmensitz des Versicherungsnehmers.
  • Franchise: Für Schäden durch Einbruchdiebstahl ins und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges findet die vereinbarte Selbstbeteiligung von 20 % keine Anwendung
  • Fahrtunterbrechung in der Nachtzeit: Versicherungsschutz für Fahrtunterbrechungen besteht während der Nachtzeit (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) für Güter mit einem Einzelwert von max. 2.000 Euro auch wenn das Fahrzeug unbewacht, aber mit einer in Betrieb gesetzten Alarmanlage abgestellt wird. Im Schadenfall trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 30 %.
  • Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe: Mit dieser Klausel wollen wir einen erweiterten Versicherungsschutz speziell für Handwerksbetriebe anbieten. Zielgruppe dieser Klausel sind Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes (wie z. B. Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Schreinereibetriebe) sowie technische Servicedienstleister (wie z. B. Reparaturbetriebe, Schlüsselnotdienste etc.).
    In Erweiterung zu den AVB Werkverkehr – neueste Fassung – gelten nun auch mut- und böswillige Beschädigung nach einem Einbruch sowie Raub und räuberische Erpressung mitversichert.
    Versicherungsschutz besteht zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr für alle Güter unabhängig vom Einzelwert. Für Güter mit einem Einzelwert über 2.000 Euro besteht lediglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr kein Versicherungsschutz. Auf das Vorhandensein einer Alarmanlage wird verzichtet.
    Bei der "Vorsorgeversicherung" für neu hinzukommende Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz für Werkzeuge und Güter bis zu max. 15.000 Euro, wobei die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen muss, da ansonsten rückwirkend der Versicherungsschutz erlischt.


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Handelsreisende, Vertriebsmitarbeiter und Firmenvertreter haben oft wertvolle, teilweise nicht zu ersetzende Muster im Gepäck, deren möglicher Verlust zumindest finanziell abgesichert werden sollte.

 

Leistungen der Musterkollektions-Versicherung

Die Musterkollektions-Versicherung versichert Musterkollektionen aller Art, sowie deren Verpackung und Behältnisse. Ausgenommen sind hiervon Gold-, Schmuck-, Silberwaren, Juwelen, sowie Gegenstände mit vorherrschendem Kunst- und/oder Liebhaberwert wie z. B. Gemälde, Skulpturen, Münzen etc.


Versicherte Schäden

Die Warenmuster sowie deren Verpackung und Behältnisse sind gegen Beschädigung und Verlust versichert. Die Versicherung gilt bei:

  • Beförderung mit verkehrsüblichen Transportmitteln
  • Mitführung auf Reisen und Geschäftsgängen durch die Reisenden/Vertreter
  • Aufenthalt und Lagerung im Rahmen des Transports


Während des Transports sind die Musterkollektionen versichert gegen Schäden durch:

  • Verlust und Schaden durch Unfall des Transportmittels
  • höhere Gewalt
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl und Unterschlagung


Während der Unterbringung oder Lagerung sind die Musterkollektionen abgesichert bei Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser
  •  Einbruchdiebstahl und Beraubung

Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und den Anrainerstaaten.

Daran sollten Sie denken: Von der Versicherung ausgenommen sind Gold-, Silber- und Schmuckwaren sowie Juwelen, Uhren, Antiquitäten und Kunstgegenstände.

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Frachtführer haften laut Gesetz für Schäden, die an den von Ihnen beförderten, fremden Gütern entstehen. Zurich versichert dieses Haftungsrisiko für Sie.

 
Leistungen der Frachtführer-Versicherung

Im Versicherungsfall erstattet Zurich die gegen Sie gestellten berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Werden unberechtigte oder überhöhte Ansprüche an Sie gestellt, wehrt Zurich diese für Sie ab – im Notfall vor Gericht.



Versicherte Schäden und Kosten

Folgende Schäden sind versichert:

  • Güterschäden – Beschädigungen, die am transportierten Gut entstehen
  • Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschaden gemäß der Haftung nach den deutschen, gesetzlichen Bestimmungen


Darüber hinaus ersetzt Zurich Ihnen die folgenden Kosten:

  • Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens
  • gerichtliche und außergerichtliche Kosten, soweit diese den Umständen nach geboten waren
  • Bergungs-, Vernichtungs-, und Beseitigungskosten bis 25.000 Euro
  • im Rahmen dieser Versicherung ist das Be- und Entladerisiko ebenfalls mitversichert


Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Zurich AVB Frachtführer national innerhalb Deutschlands. Sofern Bedarf vorhanden ist, besteht im Rahmen der Zurich AVB Frachtführer international Versicherungsschutz auch für grenzüberschreitende Beförderungen.

Daran sollten Sie denken: Unerwünscht sind Beförderungen von Kraftfahrzeugen sowie von lebenden Tieren.

 

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Ob Sie Ihre Waren selbst transportieren oder durch Spediteure und Frachtführer auf dem Land-, Luft- oder Seeweg befördern
lassen: Jeder Kilometer birgt Gefahren.

Die Risiken, dass Ihre Güter beschädigt werden oder abhanden kommen, sind
erheblich. Und die Folgen können zu hohen finanziellen Verlusten führen.

 

Warentransport-Versicherung

Die Warentransport-Versicherung versichert Güter aller Art, die

  • landwärts mittels Kraftwagen, Bahn oder Post,
  • flusswärts mit Flussschiffen und seewärts mittels Seeschiffen
  • sowie durch Luftfahrzeuge befördert werden.

Dies gilt jeweils in beanspruchungsgerechter, handelsüblicher Verpackung, ggf. auch unverpackt.


Leistungen der Warentransport-Versicherung

Die Warentransport-Versicherung versichert Güter aller Art, die den versicherten Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen ausgesetzt sind. Zurich ersetzt dabei Verlust oder Schädigung der versicherten Güter und leistet Ersatz für versicherte Aufwendungen und Kosten.


Versicherte Schäden und Kosten

Folgende Schäden sind unter anderem versichert:

  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Unterschlagung, Abhandenkommen
  • Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche oder sonstige Naturkatastrophen
  • Aufopferung der Güter (Havarie-grosse)
  • Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um-, oder Entladen eines Transportmittels


Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht weltweit. Nicht versichert werden können Transporte von und nach Kriegs- und Krisengebiete sowie Länder, für die Sanktionen und/oder Embargos gelten.

 

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